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Corny hat geschrieben:Mir fällt grad ein: Schleichfahrt ist ja eigentlich von BlueByte. Soweit ich weiß, besitzt JoWood allerdings das Recht an den ganzen Habitaten etc.
Keine Ahnung, Rechtewirrwarr halt. Find das auch immer irgendwie seltsam, wenn Entwickler / Künster ihre Rechte an nen Publisher "verlieren".
Und Wunschdenken hin oder her: Ich glaub, Xaron kriegt's auch ohne JoWoods Einverständnis hin, n gutes Spiel zu machen
Das mit den Rechten ist nicht so einfach.
Ich verstehe das so wenn der Urheber also Künster es freigeben will kanne er das tun:
Wikipedia:
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Rechtsinhaber ist der Urheber. Nach § 7 UrhG ist dies der Schöpfer des Werkes, woraus sich ableiten lässt, dass es sich bei ihm nur um eine natürliche Person, also einen Menschen, handeln kann. Dies schließt sowohl juristische Personen als auch Tiere aus.[7] Auch, wenn das Werk von Anfang an aufgrund einer Bestellung erschaffen worden ist, so ist doch niemals der Besteller auch Urheber. Diesem kann höchstens ein Nutzungsrecht eingeräumt werden. Auch ein Arbeits- oder Dienstverhältnis ändert an der Inhaberschaft nichts; allenfalls kann ein Anspruch auf Übertragung der Nutzungsrechte bestehen.
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In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der ideellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng mit einander verbunden sind (sog. monistische Theorie). Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich unübertragbar erklärt. Die einzige Möglichkeit ist die Übertragung durch Erbfolge. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich. Dagegen schließt § 29 Abs. 1 UrhG eine Übertragung des Urheberrechts, die nicht in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt, aus; die Kommerzialisierung des Urheberrechts wird hierdurch also deutlich eingeschränkt.
Man kann auch Urheberrechte nicht an eine Firma komplett übertragen das ist ein Trugschluß